FahrverboteHome » Info » FahrverboteDas Sonn- & Feiertagsfahrverbot

gilt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0:00 bis 22:00 Uhr für das gesamte Streckennetz der Bundesrepublik Deutschland. Feiertage im Sinne des §30 der StVO Absatz 3 sind:

- Neujahrstag
- Karfreitag
- Ostermontag
- 1.Mai
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam (nur in BW, BY, HE, NRW, RP und SL)
- Tag der deutschen Einheit
- Reformationstag (nur in BB, MV, SN, ST und TH)
- Allerheiligen (nur in BW, BY, NRW, RP und SL)
- 1. und 2. Weihnachtstag

Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit

Wie in jedem Jahr gelten auch in diesem Sommer wieder Fahrverbote in der Hauptreisezeit. Lesen Sie hier, welche Fahrzeuge unter das Verbot fallen und nach welchen Kriterien es Ausnahmegenehmigungen gibt:

Die Beschränkungen des LKW-Verkehrs gelten in der Zeit vom 1.07. - 31.08.08 (immer Samstags) jeweils von 7.00 – 20.00 Uhr.

Unter das Verbot fallen Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen.

Das an Sonn- und Feiertagen von 0.00 – 22.00 Uhr für das gesamte Straßennetz geltende Fahrverbot (§30 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung) gilt unverändert.
Ausnahmegenehmigungen werden von den für den Grenzübergang zuständigen Straßenverkehrsbehörden erteilt und sind per Antrag vorab an diese zu richten.
Die aktuellen Verbotsstrecken finden Sie im Internet unter Fahrverbote in den Ferien

Das Verbot gilt nicht für
1. kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof bis zum Empfänger.
2. kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr).
3. Beförderungen von
a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
d) leicht verderblichem Obst und Gemüse,
4. Leerfahrten, die in Zusammenhang mit Fahrten oben genannten Fahrten stehen.

Für alle geladenen Güter sind die vorgeschriebenen Fracht- oder Begleitpapiere mitzuführen und den zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

LKW-Fahrverbote in unseren PartnerländernSlowenien

Fahrverbot auf bestimmten Streckenabschnitten an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr für Lkw und Fahrzeug-Kombinationen über 7,5 Tonnen oder über 14 Meter Länge.

Letztes Juni-Wochenende bis erstes September-Wochenende samstags von 8 bis 13 Uhr und sonntags von 8 bis 21 Uhr.
Fahrverbot gilt auch an Staatsfeiertagen und arbeitsfreien Tagen von 8 bis 21 Uhr.

Kroatien

Fahrverbot auf bestimmten Streckenabschnitten für Lkw und Fahrzeug-Kombinationen über 7,5 Tonnen oder über 14 m Länge.
Mitte Juni bis Mitte September samstags von 4 bis 14 und sonntags von 12 bis 23 Uhr.

Türkei

Fahrverbot auf bestimmten Streckenabschnitten für Lkw (unabhängig vom Gewicht) an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 10 Uhr sowie von 17 bis 22 Uhr.
12., 13. und 14. September von 7 bis 10 sowie von 17 bis 22 Uhr.

Ungarn

Generelles Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen (ausgenommen Internationaler Verkehr).

Polen

Generelles Fahrverbot für Lkw und Fahrzeug-Kombinationen über 12 Tonnen am Vortag des Feiertags von 18 bis 22 Uhr und am Feiertag von 7 bis 22 Uhr.
06. Juni von 18 bis 22 Uhr.
30. Juni von 18 bis 22 Uhr.
07. Juni von 7 bis 22 Uhr.

Slowakische Republik

Generelles Fahrverbot für Lkw und Fahrzeug-Kombinationen über 7,5 Tonnen an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr.
29. August von 0 bis 22 Uhr.
1. Juli bis 31. August samstags von 7 bis 20 Uhr.
1. September von 0 bis 22 Uhr.
15. September von 0 bis 22 Uhr.

Österreich

Betreffen LkW und Sattel-Kfz über 7,5 Tonnen sowie LkW mit Anhänger, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 Tonnen beträgt. Fahrverbot gilt an Samstagen von 15 bis 24 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 22 Uhr und nachts von 22 bis 5 Uhr. Nachtfahrverbot in Tirol (bestimmte Streckenabschnitte der A12) gilt montags bis samstags von 22 bis 5 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 23 bis 5 Uhr.
15. August von 0 bis 22 Uhr.
30. Juni bis 1. bzw. 8. September samstags von 9 (8) Uhr bis 15 Uhr.
Lkw und Sattel-Kfz über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger, bei denen die Summe der höchsten zul. Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 Tonnen beträgt.

 
 
 
 
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